Mediation – wozu?

Nehmen wir an, Sie haben einen Konflikt oder Streit mit einer anderen Person. Neben passiven Alternativen wie beispielsweise abwarten oder jede Auseinandersetzung zu vermeiden, kennen Sie vielleicht auch folgende aktive Möglichkeiten, Ihren Konflikt zu lösen:

  • entweder Sie oder Ihr/e KonfliktpartnerIn geben einseitig nach, oder
  • Sie oder Ihr/e KonfliktpartnerIn versuchen, sich einseitig durchzusetzen, oder
  • Sie beide involvieren Dritte, wie beispielsweise Richter, Vorgesetzte…..

Doch wird der Streit dadurch bearbeitet oder das Beziehungsverhältnis geklärt?

Wird ein weiterer Streit dadurch nicht wahrscheinlicher?

 

Sie können sich jedoch auch für eine gemeinsame Konfliktlösung mit MEDITATION entscheiden.

Der Begriff „Mediation“ kommt aus dem Englischen  und bedeutet „Vermittlung“.

Mediation ist ein Weg, Streitigkeiten und Konflikte in einem  freiwilligen, außergerichtlichen Verfahren,  zu bearbeiten, zu lösen – mit Unterstützung eines neutralen Dritten, eines Mediators/einer Mediatorin.  

Als Mediatorin trage ich Verantwortung für den Prozess und für Rahmenbedingungen, in denen Sie und Ihre Konfliktpartei wirklich gehört, verstanden und mit Ihren Anliegen ernst genommen werden.

Grundsätze im Mediationsverfahren sind:

  • Freiwilligkeit 
  • Neutralität / Allparteilichkeit des Mediators / der Mediatorin
  • Vertraulichkeit und Verschwiegenheit 
  • Eigenverantwortlichkeit und Kooperationsbereitschaft
  • Offenheit / Transparenz
  • Informiertheit 
  • Zuhören 
  • Fairness
  • Zeitmanagement
  • Zukunftsorientierung
  • Ergebnisoffen
  • Respekt und Toleranz
  • Verzicht auf Gewalt
  • Wahrung der Würde
  • Einstellung / Ruhen von Gerichtsverfahren
  • Neue Aspekte dürfen jederzeit eingebracht werden

Die Ziele einer  Mediation sind:

  • die Erarbeitung einer tragfähigen Lösung für Ihren Konflikt, die Bestand hat
  • die Weiterentwicklung der Beziehung zwischen Ihnen und der Konfliktpartei und die Wiederherstellung einer neuen Basis für die Zukunft.

Erkenntnisse und Erfahrungen, die Sie durch die Mediation gewinnen, helfen Ihnen, Konflikten auch in anderen Lebensbereichen erfolgreicher zu begegnen.

Als eingetragene Mediatorin unterliege ich der Schweigepflicht und habe vor Gericht ein Entschlagungsrecht. Verjährungsfristen werden während der Dauer der Mediation gehemmt (§22 ZivMediatG).