Definition von Mediation
Ist Mediation etwas Esoterisches? Oder eine sinnende Betrachtung , eine kontemplative Versenkung wie Meditation? Nichts dergleichen!
Das österreichische Zivilrechts-Mediations-Gesetz definiert Mediation in § 1 (1) folgendermaßen:
(1) Mediation ist eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter, neutraler Vermittler (Mediator) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen.
(2) Mediation in Zivilrechtssachen ist Mediation zur Lösung von Konflikten, für deren Entscheidung an sich die ordentlichen Zivilgerichte zuständig sind.
Liv Larsson, Mediatorin und zertifizierte Trainerin in Gewaltfreier Kommunikation definiert Mediation folgendermaßen:
„Mediation kann als Vorgang beschrieben werden, bei dem eine dritte Partei streitenden Menschen dabei hilft, ihre Sicht des Konflikts zu verändern, hinter ihn zu sehen, sein Entwicklungspotential zu erkennen und gemeinsam zu einer Übereinkunft zu gelangen, wie sie zukünftig handeln wollen“.